Normen & Vorschriften für Sicherheitskennzeichnung

Normen & Vorschriften für Sicherheitskennzeichnung im Überblick

In Industrie, Handwerk und Handel ist die fehlerfreie Kennzeichnung von Gefahrenstellen entscheidend für den Arbeitsschutz und die Betriebssicherheit. Damit Ihre Betriebsstätte rechtssicher ausgestattet ist, müssen Schilder und Aufkleber strengen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht aller relevanten Normen, Verordnungen und Technischen Regeln, nach denen die Kennzeichnungen im Shop von warnaufkleber24.de gefertigt werden.

1. ASR A1.3 & ASR A2.3 – Technische Regeln für Arbeitsstätten

Die ASR A1.3 regelt die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung explizit für Arbeitsstätten in Deutschland. Ergänzend dazu bestimmt die ASR A2.3 die exakten Rahmenbedingungen für die Einrichtung, Kennzeichnung und Freihaltung von Fluchtwegen und Notausgängen.

  • Rechtliche Relevanz: Wer die Kennzeichen nach aktueller ASR A1.3 nutzt und Fluchtwege nach ASR A2.3 beschildert, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (Vermutungswirkung). Eine Mischbeschilderung aus alten Symbolen und neuen Zeichen nach ISO 7010 ist im selben Objekt unzulässig und führt zum Verlust dieser Vermutungswirkung.
  • Einsatzbereich: Betrifft die gesamte betriebliche Infrastruktur – von Gehwegen über Brandschutztüren bis hin zur Kennzeichnung von Rettungswegen.

2. DIN EN ISO 7010 & DIN ISO 3864 – Die internationale Harmonisierung

Die DIN EN ISO 7010 definiert die weltweit gültigen Symbole und Piktogramme für Sicherheitszeichen, um Sprachbarrieren zu überbrücken. Die übergeordnete Normenreihe DIN ISO 3864 regelt hierzu die exakten grafischen Gestaltungsgrundsätze.

  • Das System: Neben standardisierten Piktogrammen schreibt die DIN ISO 3864 die genauen geometrischen Formen, Ränder sowie die exakten Sicherheitsfarben (z. B. Signalgelb, Signalrot) verbindlich vor.
  • Wichtiger Praxis-Hinweis: Nur die exakte Kombination aus normkonformem Symbol (ISO 7010) und korrekter Farb- und Formgebung (ISO 3864) garantiert absolute Rechtssicherheit.

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3. DIN 67510 – Langnachleuchtende Aufkleber & Schilder

Langnachleuchtende Aufkleber und Schilder (Photolumineszenz) sind für Rettungswege und Brandschutzeinrichtungen gesetzlich vorgeschierungen, sofern keine elektrische Notbeleuchtung vorhanden ist. Die Materialeigenschaften werden durch die DIN 67510 geregelt.

  • Leuchtklasse C: Gemäß den aktuellen Richtlinien der ASR A1.3 und ASR A2.3 müssen Rettungs- und Brandschutzzeichen im gewerblichen Bereich mindestens die Anforderungen der Leuchtklasse C nach DIN 67510-1 erfüllen, um im Falle eines Stromausfalls oder bei Verrauchung die Orientierung zu sichern.

→ Zu den langnachleuchtenden Brandschutzzeichen | → Zu den langnachleuchtenden Rettungszeichen

4. Brandschutzkennzeichnung nach ASR A1.3 & DIN 4066

Die Kennzeichnung von Brandschutzeinrichtungen dient dem schnellen Eingreifen im Ernstfall und schützt sowohl Mitarbeiter als auch die Feuerwehr. Hier greifen vor allem zwei Regelwerke parallel.

  • Piktogramme (ISO 7010): Kennzeichnungen für Feuerlöscher, Brandmelder oder Löschschläuche müssen als quadratische Schilder in Signalrot mit weißem Symbol ausgeführt sein.
  • Feuerwehrschilder (DIN 4066): Schilder für den Außen- oder Innenbereich, die Einsatzkräfte einweisen (z. B. „Löschwasser-Saugstelle“ oder „Brandmelderzentrale“), unterliegen der DIN 4066. Sie sind weiß mit rotem Rand und schwarzer Schrift.
  • Kombinations-Pflicht: Genau wie Rettungszeichen müssen auch Brandschutzzeichen im gewerblichen Bereich langnachleuchtend (nach DIN 67510) beschaffen sein, um bei starker Rauchentwicklung sichtbar zu bleiben.

→ Zu den Brandschutzzeichen | → Zu den Rettungszeichen | → Zu den Feuerwehrzeichen

5. GHS / CLP – Die Gefahrstoffkennzeichnung

Die Kennzeichnung von gefährlichen Chemikalien, Stoffen und Gemischen unterliegt dem weltweit einheitlichen System GHS (Globally Harmonized System), das in Europa durch die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 gesetzlich verankert ist.

  • Piktogramme: GHS-Aufkleber nutzen die markante, auf der Spitze stehende Raute mit rotem Rand und schwarzem Symbol auf weißem Grund. Sie warnen beispielsweise vor explosiven, entzündbaren oder toxischen Substanzen.
  • Pflicht im Betrieb: Sobald Gefahrstoffe im Unternehmen umgefüllt, gelagert oder im Produktionsprozess genutzt werden, müssen die Standorte und Behälter exakt mit den entsprechenden GHS-Symbolen deklariert sein.

→ Zu den GHS-Gefahrstoffaufklebern

6. DIN 2403 – Die Kennzeichnung von Rohrleitungen

Nicht erdverlegte Rohrleitungen in Industrie- und Gewerbeanlagen müssen gemäß DIN 2403 deutlich nach dem durchfließenden Stoff gekennzeichnet sein. Dies dient dem Schutz von Wartungspersonal, externen Dienstleistern und der Feuerwehr im Falle eines Brandes.

  • Kennzeichnungs-Elemente: Ein normkonformer Rohrleitungsaufkleber muss die spezifische Gruppenfarbe des Mediums, den Text bzw. Namen des Stoffes sowie den Fließrichtungspfeil abbilden.
  • Kombination mit GHS: Fließen Gefahrstoffe durch die Rohre, schreibt die DIN 2403 zwingend vor, dass zusätzlich das passende GHS-Gefahrenpiktogramm auf dem Rohrleitungsband integriert sein muss.

→ Zu den Rohrleitungsaufklebern

7. DIN EN 82079-1 – Produktsicherheitsschilder für Hersteller

Für Maschinenbauer, Gerätehersteller und Exporteure regelt die internationale Norm DIN EN 82079-1 das Erstellen von Gebrauchs- und Wartungsanleitungen sowie die Beschaffenheit von Warnhinweisen direkt auf technischen Produkten.

  • Haftungsschutz: Hersteller müssen Risiken, die konstruktiv nicht vermeidbar sind, durch dauerhafte, extrem witterungs- und abriebfeste Produktsicherheitsaufkleber direkt am Gerät deklarieren.
  • Qualitätsanspruch: Warnmarkierungen an Maschinen müssen der Lebensdauer des Produkts standhalten. Die im Shop genutzten Hochleistungsfolien bieten hierfür optimalen Schutz gegen Öle, UV-Strahlung und mechanische Beanspruchung.
Kategorie / Norm Einsatzbereich Grundform & Farbkennung Shop-Kategorie
ISO 7010 / ASR A1.3 Warnzeichen Dreieck (Signalgelb) Zu den Warnzeichen
ISO 7010 / ASR A1.3 Verbotszeichen Kreis mit Balken (Signalrot) Zu den Verbotszeichen
ISO 7010 / ASR A1.3 Gebotszeichen Kreis (Signalblau) Zu den Gebotszeichen
ISO 7010 / ASR A1.3 Rettungszeichen Quadrat (Signalgrün) Zu den Rettungszeichen
ASR A1.3 / DIN 4066 Brandschutzzeichen Quadrat (Signalrot) Zu den Brandschutzzeichen
CLP-Verordnung (GHS) Gefahrstoffkennzeichnung Raute (Weiß/Rot) Zu den GHS-Aufklebern
DIN 2403 Rohrleitungskennzeichnung Farbe nach Stoff Zu den Rohrleitungsbändern
DGUV Vorschrift 3 Elektrische Betriebsmittel Plakette (Rund) Zu den Prüfplaketten
DIN EN 60825-1 Lasereinrichtungen (Klassen 1-4) Rechteck (Gelb/Schwarz) Zu den Laser-Aufklebern

8. DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) – Rechtssichere Prüfplaketten

Die DGUV Vorschrift 3 regelt die regelmäßige und verpflichtende Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel im gewerblichen Bereich. Nach jeder erfolgreichen Sicherheitsprüfung müssen die Geräte mit einer gut sichtbaren und manipulationssicheren Kennzeichnung versehen werden.

Rechtliche Relevanz: Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Fristen für die Folgeprüfungen exakt zu dokumentieren. Eine fehlende oder unvollständige Kennzeichnung mittels Prüfplaketten kann bei Arbeitsunfällen zu schweren Haftungsrisiken für die Geschäftsführung führen.

Einsatzbereich: Verwendung direkt auf elektrischen Betriebsmitteln, Maschinen, Werkzeugen, Bürogeräten sowie bei der Dokumentation im Prüfprotokoll.

→ Zu den Prüfplaketten und Jahresplaketten

9. DIN EN 60825-1 – Sicherheit von Lasereinrichtungen

Die internationale Norm DIN EN 60825-1 regelt die Klassifizierung und die zwingend erforderliche Sicherheitskennzeichnung für alle Produkte, die Laserstrahlung emittieren. Je nach Gefährdungspotenzial (Laserklassen 1 bis 4) müssen spezifische Warnhinweise und Klassifizierungsaufkleber angebracht werden.

Rechtliche Relevanz: Hersteller von Maschinen und technischen Geräten mit integrierten Lasern dürfen diese innerhalb der EU nur in den Verkehr bringen, wenn die Warnaufkleber exakt den Vorgaben dieser Norm entsprechen und Angaben zur Wellenlänge sowie Leistung enthalten.

Einsatzbereich: Kennzeichnung von Laserschneidanlagen, optischen Messgeräten, Laborausstattungen und industriellen Produktionseinrichtungen.

→ Zu den Laserklassen-Aufklebern und Laser-Warnzeichen

10. Praxis-Check: Richtige Erkennungsweiten und Symbolgrößen

Die Größe eines Sicherheitszeichens darf in Betrieben nicht frei geschätzt werden. Die ASR A1.3 schreibt exakt vor, aus welcher Entfernung ein Aufkleber oder Schild noch einwandfrei erkennbar sein muss. Je weiter der geplante Betrachtungsabstand ist, desto größer muss das Symbol gewählt werden. Nur so wird garantiert, dass Mitarbeiter Gefahren rechtzeitig wahrnehmen und im Notfall Fluchtwege sofort finden können.

Max. Betrachtungsabstand Rund (z. B. Verbotszeichen) Quadratisch (z. B. Rettungszeichen) Dreieck (z. B. Warnzeichen)
bis zu 5 Meter Ø 100 mm 100 x 100 mm Seitenlänge 100 mm
bis zu 10 Meter Ø 200 mm 200 x 200 mm Seitenlänge 200 mm
bis zu 15 Meter Ø 300 mm 300 x 300 mm Seitenlänge 300 mm
bis zu 20 Meter Ø 400 mm 400 x 400 mm Seitenlänge 400 mm
bis zu 25 Meter Ø 500 mm 500 x 500 mm Seitenlänge 500 mm
Praxis-Tipp für Einkäufer: Für langnachleuchtende Schilder ohne zusätzliche elektrische Notbeleuchtung halbiert sich die Erkennungsweite im Dunkeln rechnerisch. Wählen Sie im Zweifel bei Fluchtwegmarkierungen für Ihren Betrieb immer die nächstgrößere Ausführung, um auf der sicheren Seite zu sein.